Vereinbarung zur Teilnahme am elektronischen Informations- und Bestellsystem PBSeasy® / enchase
zwischen
PBS Netzwerk GmbH
mit Sitz in Stuttgart
- im Folgenden "PBS Network" genannt-
und
der im Angebot für PBSeasy® / enchase genannten Firma
- im Folgenden "Lieferant" genannt-
VORBEMERKUNG
PBS Network betreibt ein elektronisches Informations- und Auftragssystem („PBSeasy® / enchase“), das den Austausch von elektronischen Daten zwischen Lieferanten und Händlern oder sonstigen Abnehmern erlaubt.
Markenhersteller können über PBSeasy® / enchase auf elektronischem Wege die Artikeldaten der von ihnen vertriebenen Waren zur Verfügung stellen („angeschlossene Hersteller"). PBS Network ermöglicht auch Großhändlern die Teilnahme als Lieferant am System („angeschlossene Großhändler"). Des Weiteren können Genossenschaften des Facheinzelhandels als Lieferant an dem System teilnehmen („angeschlossene Genossenschaften"). PBS Network bündelt diese Daten von angeschlossenen Herstellern, Großhändlern bzw. Genossenschaften (gemeinsam „angeschlossene Lieferanten") auf geeigneten Datenträgern und stellt diese Datenträger sowie ergänzende Daten und Updates per Datenfernübertragung den Abnehmern der angeschlossenen Lieferanten zur Verfügung („angeschlossene Händler").
Die einzelnen angeschlossenen Lieferanten können mit den einzelnen angeschlossenen Händlern gesonderte Rahmenverträge über die Übermittlung von Nachrichten per Datenfernübertragung abschließen. PBS Network ist nicht Partei der zwischen Lieferanten und Händlern abgeschlossenen vertraglichen Beziehungen. Gegenstand dieses Vertrages ist lediglich die Teilnahme durch einen angeschlossenen Lieferanten am System.
Der Lieferant ist Hersteller und möchte als angeschlossener Lieferant am System teilnehmen.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragspartner:
§1 Vertragsgegenstand, Anwendungsbereich
-
- Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme des Lieferanten an PBSeasy® / enchase.
- PBS Network ist an einer vertraglichen Beziehung zwischen den angeschlossenen Händlern und dem Lieferanten weder als Partei noch als Vertreter beteiligt. Sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Lieferanten und dem angeschlossenen Händler werden zwischen diesen angebahnt, geschlossen und erfüllt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden, selbst bei Kenntnis von PBS Network, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Dieser Vertrag gilt für sämtliche vom Lieferanten beauftragten Leistungen und die jeweils zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Länder. Der Lieferant ist berechtigt, während der Laufzeit des Vertrags den Umfang der Leistungen und auch der Länder, in denen er die Leistungen in Anspruch nehmen will, zu erweitern oder zu verändern.
- Vertragsbestandteile sind folgende Dokumente bzw. Vereinbarungen:
- Dieser Lieferantenvertrag einschließlich der Anlagen 1, 2 und 3;
- Dieser Lieferantenvertrag bildet einen integralen Bestandteil jeder ergänzenden Einzelbestellung oder Zusatzvereinbarung. Die Bestimmungen dies Vertrages gelten entsprechend auch für die unter den Einzelbestellungen zu erbringenden Leistungen, soweit der jeweilige Einzelvertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung unter Benennung der Regelung des Lieferantenvertrages, von der abgewichen werden soll, trifft. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und einem Einzelauftrag oder der Zusatzvereinbarung gehen mangels einer solchen ausdrücklich abweichenden Regelung die Bestimmungen dieses Lieferantenvertrages vor, sofern nicht eine ausdrückliche gegenteilige Regelung getroffen wird.
- Der Lieferant ist berechtigt, zusätzliche Dienstleistungen über Einzelbestellungen vom PBS Network zu erwerben. Durch die Bestellung der Dienstleistungen unterbreitet der Lieferant PBS Network ein Angebot, die Dienstleistungen gemäß den in diesem Lieferantenvertrag und den Anhängen vereinbarten Bedingungen zu erwerben. PBS Network nimmt das Angebot für die jeweilige Dienstleistung an, sobald der Anbieter das Angebot unterzeichnet und der jeweilige Dienst aktiviert ist.
- Sofern für die bestellten Leistungen in diesem Lieferantenvertrag oder seinen Anlagen noch keine Konditionen enthalten sind, schließen die Parteien hierüber eine Zusatzvereinbarung ab. PBS Network unterbreitet dem Lieferanten insoweit bei der Bestellung den Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung zu den in der Bestellung der jeweiligen Leistungen angegebenen Konditionen. Die Übermittlung von Angebot und Annahme der Zusatzvereinbarung kann in Textform (u.a. über eine elektronische Bestellmaske) erfolgen. Mit Abschluss der Zusatzvereinbarung wird diese Bestandteil dieses Lieferantenvertrags.
§3 Leistungen von PBS Network- Die Leistungen von PBS Network unterteilen sich in Basisleistungen, sowie optionale Zusatzleistungen. Stets enthaltene Basisleistung ist die Bereitstellung der B2B Plattform PBSeasy® / enchase zur Speicherung, zum Management und zum Austausch von Artikeldaten und Bestelldaten zwischen Lieferanten und Händler, sowohl innerhalb der Papier Bürobedarf Schreibwaren Branche (nachfolgend „PBS Branche“), als auch branchenübergreifend.
Darüber hinaus stellt PBS Network eine Vielzahl von zusätzlichen Modulen und Leistungen zur Auswahl. Hierunter fallen insbesondere folgende PBSeasy® / enchase Produkte:
Daten Speicherung und Verteilung von Artikeldaten an die jeweiligen Kunden der
LieferantenMarktplatz Bereitstellung des PBSeasy® / enchase Shops zur Abwicklung von
BestellungenEDI Elektronischer Austausch von Bestellungen und Folgebelegen Mobil Bereitstellung einer App zur ortsunabhängigen Auftragserfassung und
Produktpräsentation
Die Leistungen sind in Anlage 1 – Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die nachstehenden Preise pro Jahr.
- Mit Abschluss dieses Vertrags bucht der Lieferant die im Angebot beschriebenen Leistungen.
§4 Support- PBS Network erbringt für die vom Lieferanten in Anspruch genommenen Leistungen von PBSeasy® / enchase die Beseitigung von Störung sowie die Unterstützung bei Problemen bei der Nutzung von PBSeasy® / enchase („Support“). Im Rahmen des Supports werden durch PBS Network Störungen bearbeitet, die bei der vertragsgemäßen Nutzung von PBSeasy® / enchase durch den Lieferanten auftreten:
- Der Support übernimmt die Fehlerlokalisierung, Fehlereingrenzung und Präzisierung des Fehlerbildes und erbringt Leistungen zur Fehlerbeseitigung (Workaround oder definitive Lösung).
- Der Support beinhaltet vorbeugende und korrektive Instandhaltungsleistungen (z.B. Patches, Updates), vertiefende Problemanalysen, einschließlich des Erhalts der Funktionalität über Betriebssystemupdates hinweg.
- Der Support beinhaltet zudem auch die Information und Schulung des Lieferanten über neue Funktionalitäten.
§5 Service-Level-Vereinbarung- PBS Network gewährleistet – unabhängig von den sonstigen vereinbarten Anforderungen an die Leistungen – die Einhaltung der in Anlage 2 (Service Levels) vereinbarten Service Level einschließlich der dort vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten ungeachtet der sonstigen vereinbarten Anforderungen für die Dienste.
- Soweit für bestimmte Leistungen keine Service Levels vereinbart sind, wird PBS Network zu jeder Zeit mindestens die Qualität sicherstellen, die von einem professionellen IT-Dienstleister im Zusammenhang mit den betreffenden Leistungen erwartet werden kann. In einem solchen Fall werden die Vertragsparteien auf Wunsch des Lieferanten nach Treu und Glauben über die Vereinbarung weiterer Service Levels verhandeln.
- Die Service Levels stellen eine qualitative Festlegung der Leistungen dar und schränken die Pflicht von PBS Network zur kontinuierlichen Leistungserbringung nicht ein. Für schuldhafte Pflichtverletzungen im Rahmen der Leistungserbringung hat PBS Network unabhängig vom Erreichen der Service Levels einzustehen.
§6 Mitwirkungspflichten
- Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch PBS Network und die Teilnahme an PBSeasy® / enchase ist die Erfüllung und während der Laufzeit des
Vertrags Aufrechterhaltung der nachfolgenden Mitwirkungspflichten des Lieferanten: - Benennung eines PBSeasy® / enchase-Ansprechpartners als Kontaktperson für PBS Network und die angeschlossenen Händler. Sicherstellung einer Vertretungsregelung für diese Kontaktperson im Falle der Abwesenheit.
- Je nach Vertragsgegenstand gemäß Anlage 1 ist der Lieferant verpflichtet, eine ggf. erforderliche Implementierungstabelle im PBS Network-Format zu erstellen und regelmäßig zu pflegen.
Ist der Lieferant nicht in der Lage, diese Tabelle regelmäßig zu erstellen und/oder zu pflegen, kann PBS Network keine fehlerfreie Verarbeitung der Nachrichten in den Systemen des Lieferanten oder des Großkunden gewährleisten. PBS ist in diesem Fall von seiner Leistungspflicht befreit und haftet nicht für eine fehlerhafte Verarbeitung. Etwaige Fehlersuchkosten beim jeweiligen Großkunden oder Lieferanten gehen zu Lasten des Lieferanten. - Der Lieferant hat auf eigene Kosten die Datenverbindung zwischen seiner IT-Infrastruktur und dem von PBS Network definierten Datenübergabepunkt herzustellen.
Der Betrieb und die Wartung dieser technischen Voraussetzungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Lieferanten. PBS Network ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, wenn dies erforderlich ist, um eine reibungslose Nutzung der Leistungen durch den Lieferanten zu ermöglichen. - Ist der Lieferant nicht in der Lage, diese Leistungen zu erbringen, ist PBS Network berechtigt, dem Lieferant eine Sperrung mit einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen anzuzeigen. Werden die Mitwirkungspflichten auch nach dieser Nachfrist nicht erfüllt, kann PBS Network den Lieferanten von der Teilnahme am Gesamtsystem oder an einzelnen Funktionen des Systems sperren, bis die erforderlichen Leistungen durch den Lieferanten erbracht sind. Dies gilt insbesondere für die vollständige und rechtzeitige Bereitstellung von Artikeldaten und Preisen sowie die Bearbeitung von gemeldeten Qualitätsmängeln.
§7 Vergütung, Zahlungsbedingungen- Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach den im Angebot oder in der für die jeweilige Leistung abgeschlossenen Zusatzvereinbarung genannten Preise. Abhängig von Art und Umfang der Leistung, ist der Lieferant verpflichtet, eine pauschale, einmalige Vergütung („Einmalkosten“), bei wiederkehrenden Leistungen oder bei Lizenzkosten eine laufende Vergütung („laufende Kosten“) oder eine Vergütung nach Aufwand zu entrichten.
- Die Rechnungsstellung für die Implementierung erfolgt nach Abschluss der Implementierung und im Falle von bestehenden Schnittstellen nach Vertragsunterzeichnung. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die wiederkehrenden Gebühren und eventuelle zusätzliche Aufwendungen, die im Vorfeld vereinbart wurden, in Rechnung gestellt.
- Die Abrechnung kann auch elektronisch erfolgen, indem die Rechnung per E-Mail verschickt wird.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig. Der Lieferant gerät in Verzug, wenn die Zahlung einer unbestrittenen Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit eingeht. PBS Network ist berechtigt, bis zur Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist PBS Network berechtigt, seine eigene Leistung zurückzuhalten und die Inhalte sowie den Zugriff des Lieferanten im Falle eines Zahlungsverzugs des Lieferanten zu blockieren. - Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung können nur innerhalb von sechs Wochen nach Zugang schriftlich bei PBS Network geltend gemacht werden.
- Vertragspassage zur Übernahme der Kosten für Finanz- und Service-Dienstleister:
- Kostenübernahme für Finanzdienstleister: Der Lieferant verpflichtet sich, alle Kosten und Gebühren zu tragen, die durch die Inanspruchnahme eines vom Lieferant beauftragten und von der PBS Network GmbH zur Abwicklung bestimmten Finanz- und Dienstleistungsunternehmens entstehen. Diese Kosten werden von der PBS Network GmbH im Namen des Lieferanten übernommen und dem Lieferanten in Rechnung gestellt.
- Weiterleitung der Kosten: Die PBS Network GmbH ist berechtigt, die vom vom Lieferanten beauftragten Finanz- und Dienstleister entstandenen Kosten an den Lieferanten weiterzugeben. Diese Kosten werden zu den regulären Rechnungen des Dienstleisters hinzugefügt und müssen vom Lieferanten gemäß den in diesem Vertrag oder im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen bezahlt werden.
- Aufwandsentschädigung: Für die administrative Abwicklung und Weiterleitung der Kosten des Finanz- und Dienstleistungsunternehmens erhebt die PBS Network GmbH eine angemessene Aufwandsentschädigung. Diese Aufwandsentschädigung beträgt 15% der berechneten Kosten und wird auch in den Rechnungen der PBS Network GmbH an den Auftraggeber ausgewiesen.
- Zahlungsbedingungen: Die Zahlungen für die Kosten des Finanzdienstleisters sowie die Aufwandsentschädigung sind innerhalb der im Vertrag mit der PBS Network GmbH festgelegten Fristen zu leisten.
- Haftung: Der Lieferant entschädigt die PBS Network GmbH gegen alle Ansprüche des Finanzdienstleisters, die im Zusammenhang mit den übertragenen Kosten und deren Zahlung entstehen können.
- Änderungen und Ergänzungen: Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vertragsklausel bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertragspassus unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§8 Laufzeit, Beendigung, Folgen der Beendigung
- Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Er kann mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dies ist für beide Parteien insbesondere der Fall, wenn
- die andere Partei zahlungsunfähig wird,
- die andere Partei gerät in finanziellen Niedergang (insbesondere wenn gegen seine Vermögenswerte ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines Verfahrens mangels Vermögenswerten abgelehnt wird) oder ihr Unternehmen liquidiert wird oder er anderweitig die geschäftliche Tätigkeit einstellt, die für die Erfüllung des Vertrags relevant ist,
- die andere Partei versäumt es, innerhalb von 30 Tagen eine vertragliche Verpflichtung (einschließlich einer in den Anhängen zu diesem Vertrag geregelten) zu erfüllen oder sich innerhalb dieser Frist bei der Ausführung dieses Vertrags zu erfüllen, oder unterlässt innerhalb dieser Frist nicht die Vertragsverletzung, oder
- Die andere Partei hält ihre Kooperationsverpflichtungen wiederholt nicht ein, sodass die nicht verletzende Partei nicht mehr vernünftigerweise erwartet werden kann, das Vertragsverhältnis aufrechtzuerhalten.
- Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
§9. Sperrung des Zugangs
- PBS Network kann nach eigenem Ermessen den Zugang des Lieferanten PBSeasy® / enchase ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft blockieren, wenn konkrete Hinweise darauf vorliegen, dass der Lieferant bei der Nutzung der Dienste von PBS Network gegen das geltende Recht verstößt oder verletzt hat. Bei der Entscheidung über eine Blockierung werden die legitimen Interessen des Lieferanten gebührend berücksichtigt. PBS Network ist berechtigt, den Lieferanten zu sperren, insbesondere im Falle von Verstößen gemäß § 6 des Vertrags.
Wenn der Lieferant diesen Vertrag trotz Vorankündigung wiederholt verletzt, hat PBS Network das Recht auf eine außergewöhnliche Kündigung. - Im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung wird die Zugangsberechtigung des Lieferanten gesperrt und der Lieferant per E-Mail darüber informiert.
- Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird die Zugriffsberechtigung nach Ablauf der Sperrfrist oder dem endgültigen Grund für die Sperre wieder aktiviert, und der Lieferant wird per E-Mail darüber informiert. Lieferanten, deren Verträge aus den in Absatz 1 genannten Gründen außerordentlich gekündigt wurden, sind dauerhaft von der Teilnahme an PBSeasy® / Enchase ausgeschlossen.
§10. Gewährleistung
- Sind die von PBS Network gemäß diesem Vertrag zu erbringenden Dienstleistungen fehlerhaft, wird PBS Network, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist und nach Erhalt einer Fehlermeldung nach eigenem Ermessen beheben oder die Dienstleistung erneut ausführen.
- Wenn aus Gründen, für die PBS Network verantwortlich ist, die fehlerfreie Leistung auch innerhalb einer vom Lieferanten festgelegten angemessenen Frist scheitert, kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die vereinbarte monatliche Vergütung anteilig für den Zeitraum kürzen, in dem PBSeasy® / enchase dem Lieferanten nicht zur Verfügung stand, oder diese Vereinbarung kündigen, ohne Rücksicht auf weitere dem Lieferanten verfügbare Rechtsmittel.
- Jede Partei ist bei höherer Gewalt von ihrer Leistungspflicht befreit. Fälle der höheren Gewalt sind jene Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung keiner Partei zugeschrieben werden können. Zu diesen Ereignissen gehören insbesondere Arbeitskampf, offizielle Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen und Netzwerkknoten anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsanbietern, andere technische Störungen, selbst wenn diese Umstände im Bereich von Subunternehmern, Subunternehmern oder deren Subunternehmern oder bei Betreibern von Subknotencomputern auftreten, die vom Anbieter autorisiert sind.
§11 Haftung
- Im Falle vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit haften die Vertragsparteien einander ohne Beschränkung für alle durch sie und ihre gesetzlichen Vertreter oder stellvertretenden Vertreter verursachten Schäden.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragsparteien unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur insoweit, als er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
- Die beiderseitige Haftung für mittelbare und Folgeschäden, z.B. entgangenen Gewinn, ist im Falle leicht fahrlässigen Verhaltens stets ausgeschlossen. Eine verschuldensunabhängige Haftung von PBS Network auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen; die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
- Im Falle eines Datenverlusts haftet PBS Network nur für den Schaden, der selbst dann entstanden wäre, wenn die Daten ordnungsgemäß vom Lieferanten gesichert worden wären. PBS Network übernimmt keine Verantwortung für vom Lieferant erstellte Inhalte. PBS Network ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der gelieferten Inhalte zu überprüfen.
- Wenn eine dritte Partei eine Verletzung der Rechte durch die vom Lieferanten bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend macht, entschädigt der Lieferant PBS Network auf erste Anfrage gegen alle daraus resultierenden Ansprüche, Gebühren, Geldstrafen und sonstige Kosten und übernimmt alle daraus resultierenden Kosten des PBS Network. Dazu gehören auch die Kosten für die rechtliche Verteidigung.
§12 Vertraulichkeit, Datenschutz
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Geschäfts- und Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche Informationen, die sie während der Vertragserfüllung von der anderen Vertragspartei erhalten oder von denen sie erfahren, geheim zu halten. Die Informationen und Dokumente dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, die nicht an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind. Die Vertragsparteien lagern und sichern die Vertragsobjekte so, dass Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
- Die Vertraulichkeitspflicht umfasst keine Informationen und Dokumente, die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt und zugänglich sind oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder später rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht wurden.
- Beide Vertragsparteien werden die geltenden Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondere der geltenden in Deutschland, einhalten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet, sofern sie nicht bereits im Allgemeinen dazu verpflichtet sind.
- Im Falle der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Lieferanten durch PBS Network werden die Vertragspartner zudem eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO. Der Kunde des Lieferanten hat den Lieferanten unverzüglich schriftlich auf dieses Erfordernis hinzuweisen.
§13. Preisänderungen, Indexierungen und Änderungen der Leistungs- und Nutzungsbedingungen
- Die zwischen den Parteien vereinbarten Entgelte gelten grundsätzlich für die jeweilige Vertragslaufzeit. Anpassungen der Vergütung erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen dieses § 13.
- PBS Network ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte einmal jährlich zum 1. Januar eines Kalenderjahres an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen. Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland (Basisjahr 2020 = 100) oder ein diesen ersetzender Nachfolgeindex.
- Die Preisanpassung erfolgt nach der prozentualen Veränderung des Indexstandes gegenüber dem Indexstand des Vorjahres zum Zeitpunkt der letzten Anpassung. Die jährliche Preisanpassung ist auf maximal fünf Prozent (5%) pro Kalenderjahr begrenzt.
- Unabhängig von der Indexanpassung gemäß Absatz 2 ist PBS Network zu einer weiteren Preisanpassung berechtigt, wenn sich wesentliche Kostenbestandteile der Leistungserbringung (insbesondere Hosting-, Infrastruktur-, Energie-, Softwarelizenz- oder Personalkosten) außergewöhnlich und nachhaltig erhöhen und dadurch die wirtschaftliche Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt wird. PBS Network wird dem Lieferanten die zugrunde liegenden Kostensteigerungen nachvollziehbar darstellen.
- Im Falle einer Preisanpassung gemäß Absatz 4 ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende zu kündigen. Das Kündigungsrecht ist innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung auszuüben.
- Preisanpassungen nach den Absätzen 2 oder 4 werden dem Lieferanten mindestens acht (8) Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder in Textform mitgeteilt.
- PBS Network ist berechtigt, einzelne Leistungen aus diesem Vertrag oder dessen Nutzungsbedingungen zu ändern, sofern die jeweilige Änderung für den Lieferanten zumutbar ist und den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt. Solche Änderungen werden dem Lieferanten mindestens drei (3) Monate vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Lieferant ist berechtigt, der Änderung innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Erfolgt kein rechtzeitiger Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt.
Widerspricht der Lieferant der Änderung, ist PBS Network berechtigt, die betroffene Leistung oder alternativ den Vertrag insgesamt mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende zu kündigen. PBS Network bezieht sich ausdrücklich auf das Recht auf Einspruch und die Möglichkeit der Beendigung bei der Benachrichtigung über Änderungen. Preisanpassungen sind nur gemäß den Unterabschnitten 1 bis 6 dieses Abschnitts 13 zulässig und unterliegen keinen Änderungen der Nutzungsbedingungen im Sinne des Unterabschnitts.
§14 Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nachträge dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Verkauf von Waren.
- Die Vertragssprache ist deutsch. Etwaige Übersetzungen oder mehrsprachige Fassungen dienen lediglich der Information, maßgeblich bei der Auslegung ist stets die deutsche Fassung.
- Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Vorschrift des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragspartner können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. - Ist der Lieferant Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche – auch internationale – Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten in Stuttgart, Deutschland.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Das gleiche gilt, wenn Vertragslücken offenbar werden. Die jeweils entfallende oder fehlende Bestimmung ist dann durch eine dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung entsprechende rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen.
- Die nachfolgenden Anlagen sind integraler Bestandteil dieses Lieferantenvertrags:
- Leistungsbeschreibung
- Service Level Vereinbarung (SLA)
- Allgemeine Nutzungsbedingungen für die PBSeasy® / enchase Media Data Platform der PBS Network GmbH
Leistungsbeschreibung: PBSeasy® / enchase Data
Folgende produktspezifische Dienstleistungen sind inkludiert:
- Annahme und Speicherung der Produktdaten des Lieferanten auf PBSeasy® / enchase;
- Qualitätssicherung der Produktdaten durch marktspezifische Validierungen;
- Verteilung der Produktdaten an die in den vereinbarten Ländern angeschlossenen Handelspartner des Lieferanten, sofern hierfür für den jeweiligen Handelspartner eine Freigabe auf PBSeasy® / enchase durch den Lieferanten besteht;
- Zugang zum Kundenportal My.PBSeasy® / enchase, inklusive
- Bereich zum Freischalten der Handelspartner,
- Benutzerverwaltung,
- Stammdaten-Übersicht,
- Reports
- Download & Info;
- Übernahme der Produktdaten in das B2B Informationssystem PBSeasy® / enchase Shop, inklusive
- Darstellung aller Sortimente und Produkte.
Leistungsbeschreibung:PBSeasy® / enchase Marketplace
Die folgenden produktspezifischen Dienstleistungen sind enthalten:
- Bereitstellung des browserbasierten Bestellsystems in der PBSeasy® / enchase Plattform zur Nutzung durch den Lieferanten und die angeschlossenen Händler des Lieferanten mit folgenden Hauptfunktionen:
für die Händler des Lieferanten:- Präsentation der Produktdaten des Lieferanten,
- Suchfunktion,
- Merklisten und Warenkörbe,
- Möglichkeit zum Abruf von Mediendaten,
- Anfrage zur Freigabe durch den Lieferanten
für den Lieferanten:
- Freigabe von Händleranfragen,
- Auftragsverfolgung,
- Einstellungen,
- Reporting;
- Übertragung der Transaktionen durch PBS Network zwischen den beteiligten Lieferanten und deren Handelspartnern, mit im Wesentlichen folgende Funktionen:
- Entgegennahme von elektronischen Bestellungen der Händler in den vorgegebenen Datenformaten,
- Überprüfung der elektronischen Bestellungen auf formale und inhaltliche Richtigkeit,
- Weiterleitung der Bestellungen an den Händler oder Rücksendung an den Lieferanten mit der Bitte um Korrektur,
- Bereitstellung von Folgebelegen für Händler (ORDRSP, DESADV, INVOIC).
Technische Anforderungen
Produktdaten
- Die Produktdaten müssen den Mindestanforderungen für den eCommerce im jeweiligen Markt entsprechen.
- Für das Hochladen der Produktdaten auf die PBSeasy® enchase Plattform kann das kostenpflichtige Programm PBSeasy® / enchase Datamanager oder das PBSeasy® / enchase Exceltemplate oder eine Schnittstelle aus dem PIM System des Lieferanten genutzt werden.
Art und Umfang der Implementierung ergeben sich während des Integrationsprojekts. Die Kosten werden jeweils nach Aufwand berechnet.
Bestelldaten-Schnittstelle
- Eine Schnittstelle zur Übermittlung von Bestellungen an das ERP-System des Lieferanten oder die Übermittlung der Bestellungen per email
Folgebelege für alle übermittelten Bestellungen
- Eine Schnittstelle zur Übertragung von Folgebelegen aus dem ERP-System des Lieferanten.
- Erforderliche Folgebelege:
- Auftragsbestätigung (ORDRSP)
- Lieferschein (DESADV)
- Rechnung (INVOIC)
Leistungsbeschreibung: PBSeasy® / enchase EDI
Die folgenden produktspezifischen Dienstleistungen sind inkludiert:
- Bereitstellung, Betrieb und Wartung des EDI-Systems und der erforderlichen Systemleistung;
- Einrichtung, Betrieb und Wartung des Lieferantenprofils;
- Bereitstellung und Wartung (kleinere Anpassungen) der Mappings zwischen dem EDI-System und dem Lieferanten für die Nachrichten Bestellungen (ORDERS), Bestellbestätigungen (ORDRSP), Liefermeldungen (DESADV) und Rechnungen (INVOIC);
- Bereitstellung, Betrieb und Wartung von Nachrichtenübertragungskanälen (AS2, (s)FTP, SMTP, X.400, etc.);
- Austausch von Nachrichten zwischen den Partnern (Lieferant - Händler) in den derzeit verfügbaren Datenformaten:
- PBSeasy® / enchase EDIFACT D.96A (andere Formate auf Anfrage möglich),
- Händlerspezifische Formate;
- Betrieb von Implementierungstabellen (zur Anpassung von Produktnummern, Bestelleinheiten und Volumina), die vom Lieferanten bereitgestellt und auf Anfrage aktualisiert werden. PBS Network übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Implementierungstabellen oder für zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder falsche Implementierungstabellen entstehen; und
- Verhandlungen mit Großkunden im Namen aller Händler über den Inhalt der Daten zu den vorgenannten Nachrichtentypen, wenn diese Daten nicht automatisch angepasst werden können.
Anforderungen
Der Lieferant verpflichtet sich, bei Bedarf eine Tabelle zur Implementierung der Codes des Lieferanten in PBSeasy® / enchase Standard Codes im Format von PBS Network zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
Ist der Lieferant nicht in der Lage, eine Implementierungstabelle zu erstellen und/oder regelmäßig zu aktualisieren, kann PBS Network die korrekte Verarbeitung der Nachrichten in den Systemen des Lieferanten oder des Großkunden nicht sicherstellen. In diesem Fall übernimmt PBS Network keine Gewähr für die korrekte Verarbeitung der Nachrichten.
Führt das Fehlen oder die Fehlerhaftigkeit einer Implementierungstabelle zu Fehlern in den Systemen eines Großkunden, so ist PBS Network berechtigt, selbst eine Implementierungstabelle zu erstellen und zu aktualisieren oder einen Dienstleister mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten werden an den Lieferanten weitergegeben.
Service Level Agreement
Die Einrichtung
Die PBS Network GmbH verpflichtet sich, im Rahmen der im Lieferantenvertrag beschriebenen Leistungen den operativen Betrieb aller notwendigen technischen Systeme im Verantwortungsbereich der PBS Network GmbH zu gewährleisten und die personellen Voraussetzungen für den notwendigen Support zu schaffen.
Maßgeblich für die Nutzung und die damit verbundene Betreuung der einzelnen Produkte / Prozesse / Dienstleistungen sind die vom Kunden gebuchten kostenpflichtigen Produkte / Prozesse / Dienstleistungen.
Die Bestimmungen dieses SLA gelten nicht für den Data Manager. Für den Datamanager gilt ein separater Supportvertrag.
Verwendete Begriffe:
- System / Plattform
- Summe aller Softwarekomponenten sowie der verwendeten Infrastruktur (Server, sonstige Hardware und Internetanbindung)
- Software
- Summe aller Software-Komponenten
- Zentrale Geschäftsprozesse PBSeasy® / enchase
- Produktdaten
- Zentrale Datenbank
- Empfangen, Validieren und Speichern
- Verteilung
- Auftragsdaten
- Entgegennahme, Validierung und Weiterleitung von Bestellungen und Folgedokumenten
- Zentralisierte Auftragsverfolgung
- Marktplatz
- Produktrecherche und Bestellfunktion
- Produktdaten
- PBS Network überwacht aktiv das Funktionieren seiner Plattform.
- PBS Network verpflichtet sich im Rahmen der Pflegeleistungen zur Eingrenzung der Störungsursache, zur Störungsdiagnose sowie zur Beseitigung der Störung oder, soweit letzteres mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der Software durch Aufzeigen einer Umgehungslösung.
- Eine Störung liegt vor, wenn das System die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche oder keine Ergebnisse liefert oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, so dass die vertragsgemäße Nutzung der Software nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
- Die Beseitigung von Störungen, die durch Fehlbedienung, unsachgemäße Behandlung seitens des Lieferanten, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand dieses SLA. Sie kann im Einzelfall gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
- Gemeldete Störungen werden von PBS Network zu Zwecken der Störungsbearbeitung in folgende Prioritäten eingeteilt:
Priorität P1: Betriebsverhinderung
Eine Betriebsverhinderung liegt vor, wenn die Nutzung der Software aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder der Überschreitung von Antwortzeiten nicht nur vorübergehend unmöglich ist oder so schwerwiegend eingeschränkt wird, dass zentrale Geschäftsprozesse nicht mehr ablaufen können.
Priorität P2: Betriebsbehinderung
Eine Betriebsbehinderung liegt vor, wenn die Nutzung der Software aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder der Überschreitung von Antwortzeiten zwar nicht unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, gleichwohl aber eine Störung der Arbeitsplatzfunktionalität mit einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung von Geschäftsprozessen vorliegt.
Priorität P3: Sonstige Störung
Eine sonstige Störung liegt vor, wenn die Nutzung der Software nicht erheblich beeinträchtigt wird, insbesondere wenn keine wesentliche Beeinträchtigung der Arbeitsplatzfunktionalität vorliegt.
PBSeasy® / enchase Plattform Verfügbarkeit
- Die PBSeasy® / enchase Plattform kann 24x7 genutzt werden. Einschränkungen sind aufgrund von Wartungsarbeiten möglich, die mit einer entsprechenden Vorlaufzeit angekündigt werden (siehe Abschnitt (5) Wartungsarbeiten/Wartungsfenster).
- Im Falle eines Ausfalls oder Datenverlustes werden die Systeme spätestens innerhalb von 1 (einem) Arbeitstag mit dem Datenstand der letzten Datensicherung wiederhergestellt.
Kurzbeschreibung der Datensicherung der Kundendatenbank von PBS Network:
- PBS Network betreibt eine 3-fach redundante Datenbank
- Diese Datenbank wird täglich gesichert, es gibt 10 Wiederherstellungspunkte.
Die obige Kurzbeschreibung der Datensicherung der Kundendatenbank stellt die derzeitige Architektur dar. PBS Network kann diese Architektur nach eigenem Ermessen modifizieren, wobei eine vergleichbare Effizienz und Sicherheit als Mindestleistung erhalten bleibt.
- Die monatliche durchschnittliche Verfügbarkeit liegt bei ≥ 99%. Im Falle eines Systemausfalls werden alle für die Geschäftsprozesse wesentlichen Systeme innerhalb der überwachten Betriebszeit spätestens nach 4 Stunden wiederhergestellt.
- Ausfallzeiten, und damit Zeiten, die auf die Jahresverfügbarkeit angerechnet werden, sind die Zeiten für ungeplante Wartungsarbeiten außerhalb der Wartungsfenster (siehe (5) Wartung/Wartungsfenster).
Support
Die PBS Network GmbH stellt dem Lieferant und seinen Kunden ein Ticketsystem zur Verfügung. Dieses dient der Erfassung von Störungen und Supportanfragen für die PBSeasy® / enchase-Plattform und alle damit verbundenen Dienstleistungen.
Supportleistungen während der Supportzeiten:
- Entgegennahme der Supportanfrage
- Unterstützung bei der Fehlersuche und Analyse des Sachverhalts
- Behebung von Problemen und Fehlern
Support und Reaktionszeiten sowie Kommunikation:
Um Reaktionszeiten zu gewährleisten, muss der Kunde bei Anfragen oder Bestellungen die oben genannten Kommunikationswege nutzen. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Umfang der Anfrage bzw. des Auftrags.
Tickets können nur mit aussagekräftigen, nachvollziehbaren Problembeschreibungen inklusive einer klaren Beschreibung der verwendeten Umgebung bearbeitet werden. Andernfalls führen notwendige Rückfragen zu einer Verzögerung der Bearbeitung.
PBSN behält sich vor, den Support für Anwender, die nicht auf PBSeasy® / enchase oder defacto geschult sind, in Rechnung zu stellen, oder wenn dies im Kundenvertrag entsprechend geregelt ist.
| Geschäftszeiten | Mo–Fr, 09:00 - 17:00 CET Nicht an deutschen Feiertagen |
| Supportzeiten | Mo–Fr, 08:00 - 17:00 CET |
| Supportart | PBS-Supportteam |
| Kontaktart | Ticketsystem, E-Mail, Telefon |
Die PBS Network GmbH bietet dem Kunden die Möglichkeit, Supportanfragen 24x7 über das Ticketsystem oder alternativ per E-Mail zu stellen.
Die Supportleistungen können per Telefon, E-Mail, Ticketsystem oder persönlich in den Geschäftsräumen von PBS Network erbracht werden und werden mit den vereinbarten Gebühren abgegolten.
Reaktions- und Lösungszeiten
PBS Network wird Störungen, Fehlerbehebungen und Korrekturen innerhalb der Geschäftszeiten von PBS Network schnellstmöglich, bei Fehlern des Typs 1, 2 oder 3 jedoch spätestens bis zum Ablauf der folgenden Reaktionszeit, in Angriff nehmen.
Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Benachrichtigung von PBS Network durch den Lieferanten bis zu einer im Interesse des Lieferanten liegenden Maßnahme von PBS Network zur sofortigen Behebung.
Lösungszeit ist der Zeitraum vom Ende der Reaktionszeit bis zur Behebung oder Bereitstellung eines geeigneten Workarounds des betreffenden Fehlers.
Im Folgenden werden die verschiedenen Fehlerarten für die Plattformfunktionalität definiert:
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Priorität 1 / Typ 1 (kritisch) |
Priorität 2 / Typ 2 (hart) |
Priorität 3 / Typ 3 (leicht) |
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Kriterien |
PBSeasy® / enchase ist nicht verfügbar. Die gesamte Plattform oder wesentliche Funktionen können nicht genutzt werden. Fehler in zentralen Funktionen, die zum Abbruch der definierten Prozesse führen. |
Einschränkungen der Anwendung, die nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand durch organisatorische Maßnahmen umgangen werden können (Workaround). |
Alle Softwarefehler, die nicht der Fehlerklasse 1 oder 2 zugeordnet werden können. |
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Reaktionszeiten |
2 Stunden |
12 Stunden |
24 Stunden |
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Lösungszeiten |
12 Stunden |
24 Stunden |
Nach Ermessen von PBS Network |
Wartungsarbeiten/Wartungsfenster
Wartungsfenster werden für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen vereinbart, die für die Aufrechterhaltung und Sicherheit des laufenden Betriebs oder die Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig sind. Eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit durch solche Arbeiten ist nicht als Ausfallzeit zu werten.
In der Regel werden Systemwartungen an Wochenenden zwischen Freitag 18:00 Uhr und Sonntag 22:00 Uhr MEZ oder nachts an jedem Wochentag zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr MEZ am nächsten Morgen durchgeführt.
In Ausnahmefällen kann die Systemwartung auch zu allen anderen Zeiten durchgeführt werden, wobei darauf zu achten ist, dass der laufende Betrieb möglichst wenig gestört wird.
PBS Network informiert den Kunden über geplante Systemwartungen, die innerhalb der Geschäftszeiten liegen (Upgrades, Updates), so früh wie möglich, spätestens jedoch 3 Arbeitstage vorher.
Bei dringend notwendigen Wartungsarbeiten, die z.B. zur Aufrechterhaltung des Betriebs und der Geschäftsprozesse dringend erforderlich sind, behält sich PBS Network vor, diese kurzfristig anzukündigen .
Eskalation
Werden die Reaktionszeiten überschritten und die Verfügbarkeiten nicht eingehalten, kann bei Bedarf eine Eskalation an den Support-Teamleiter oder den Geschäftsführer erfolgen.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die PBSeasy® / enchase Media Data Platform der PBS Network GmbH
Stand Juli 2017
PBS Network (nachfolgend „PBS“) betreibt das elektronische Informations- und Auftragssystem „PBSeasy® / enchase“, das den Austausch von elektronischen Daten zwischen Herstellern der bürowirtschaftlichen Branche (nachfolgend „Lieferanten“) und dem Fachhandel (nachfolgend „Mediennutzer“) dieser Branche erlaubt. Bestandteil von PBSeasy® / enchase ist neben dem Austausch von Bestellinformationen auch die Bereitstellung verschiedener digitaler Informationen, die urheberrechtlich geschützt sind. PBS hält diese Informationen, insbesondere Fotografien von Produkten und/oder Personen, grafische Darstellungen, Präsentationen, Produktinformationen, Logos, Videos und Texte (nachfolgend insgesamt „Mediendaten“), der von diesen Unternehmen vertriebenen Waren auf der PBSeasy® / enchase Mediendaten-Plattform („Mediendaten-Plattform“) vor.
1. Geltungsbereich, Dienstangebot
1.1. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte an den auf der Mediendaten-Plattform durch die Lieferanten zur Verfügung gestellten Mediendaten durch die Mediennutzer.
1.2. Diese Nutzungsbedingungen für Mediendaten werden durch die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PBS Bestandteil des Vertrages zwischen PBS und dem Mediennutzer.
1.3. Um die Mediendaten-Plattform nutzen zu können, muss sich der Nutzer registrieren. Die Einzelheiten zur Registrierung und Freischaltung sind in Ziff 3 geregelt.
1.4. Registrierung und Nutzung der Mediendaten-Plattform sind für den Mediennutzer kostenfrei. PBS behält sich jedoch das Recht vor, die auf der der Mediendaten-Plattform bereitgestellten Dienste zu ergänzen und/oder zu befristen sowie einzelne Dienste nur gegen Entgelt anzubieten. PBS wird den Mediennutzer über die Einführung kostenpflichtiger Dienste rechtzeitig informieren.
2. Leistungsumfang, Verfügbarkeit
2.1. Die Mediendaten werden den Mediennutzern, nach Freigabe der Daten durch den Lieferanten, über die Mediendaten-Plattform zur Verfügung gestellt.
2.2. Die Mediennutzer können die Mediendaten in folgender Weise erhalten:
- Download Portal,
- Push im XML-Format (kostenpflichtiger Premiumdienst)
- Verteilung der Daten an die Warenwirtschaftssysteme (kostenpflichtiger Premiumservice)
- Oder über Datenträger (DVD) (kostenpflichtiger Premiumdienst)
- Individuelle Schnittstelle (kostenpflichtiges Projekt + Premiumdienst)
2.3. Das Dateiformat ist über den Mediendaten Standard definiert.
2.4. Der Mediennutzer hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung von bestimmten Inhalten. PBS kann PBSeasy® / enchase ohne Angabe von Gründen jederzeit schließen, insbesondere für die Vornahme von Wartungsarbeiten oder zur Durchführung technischer Änderungen.
2.5. PBS ist bestrebt, die Mediendaten-Plattform möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Der Mediennutzer hat jedoch keinen Anspruch auf eine unterbrechungsfreie Nutzung. Es wird nicht gewährleistet, dass der Zugang oder die Nutzung der Mediendaten-Plattform nicht durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen oder anderweitig durch Störungen unterbrochen oder beeinträchtigt wird, die ggf. auch zu Datenverlusten führen können. Auch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.
3. Registrierung und Freischaltung
3.1. Um sich für die Nutzung der Mediendaten-Plattform zu registrieren, muss zwischen dem Mediennutzer (oder im Falle von Medienagenturen mit deren Auftraggeber) eine Geschäftsbeziehung zu einem oder mehreren Lieferanten bestehen. Mehrfachregistrierungen des Mediennutzers oder seines Auftraggebers sind unzulässig. Sofern der Mediennutzer bereits Kunde von PBSeasy® / enchase online, PBSeasy® / enchase mail oder PBSeasy® / enchase direct ist, kann er die Nutzung der Mediendaten-Plattform zusätzlich beantragen lassen.
3.2. Bei der Registrierung wird der Mediennutzer zunächst aufgefordert, seine Firmendaten einzutragen. Zusätzlich zu den Firmendaten muss der Mediennutzer mindestens einen Benutzer bzw. je einen für alle autorisierten Mitarbeiter anlegen. Hierzu muss für jeden Mediennutzer eine eindeutige Email Adresse als Benutzernamen, Vor- und Nachnamen sowie eine Telefonnummer eines verantwortlichen Ansprechpartners verbindlich mitgeteilt werden. Der Mediennutzer kann zudem weitere persönliche Daten angeben.
3.3. Mit der Absendung der Registrierungsdaten unterbreitet der Mediennutzer PBS ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsverhältnisses auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Über die Annahme des Angebots wird PBS nach freiem Ermessen entscheiden. Wird die Registrierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 10 Werktage) per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt, ist der Mediennutzer an sein Angebot nicht mehr gebunden.
3.4. Mit Zugang der E-Mail-Bestätigung und Freischaltung kommt ein vereinbarungsgemäßes Nutzungsverhältnis zustande und PBS übermittelt dem Mediennutzer seine Kundennummer und Zugangsdaten. Mit Zusendung der Zugangsdaten ist der Nutzer zur Nutzung der Mediendaten-Plattform im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt.
3.5 Der Zugang zu den Mediendaten der Lieferanten erfolgt ungeachtet der Freischaltung für die Plattform durch PBS durch Beantragung einer Datenfreigabe bei dem jeweiligen Lieferanten. Der Mediennutzer wird durch den Lieferanten für dessen Mediendaten freigeschaltet. Ein Anspruch auf Freischaltung des Mediennutzers besteht nicht.
4. Verantwortung für die Zugangsdaten
4.1. Der Mediennutzer hat seine Zugangsdaten einschließlich des Passworts geheim zu halten und unbefugten Dritten keinesfalls zugänglich zu machen.
4.2. Es obliegt dem Mediennutzer sicherzustellen, dass sein Zugang zur Mediendaten-Plattform und dessen Nutzung ausschließlich durch den Mediennutzer oder durch die von ihm bevollmächtigten Personen erfolgt. Der Mediennutzer wird PBS unverzüglich informieren, wenn Anlass zur Befürchtung besteht, dass unbefugte Dritte von seinen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden. Der Mediennutzer ist für jede Nutzung der Mediendaten-Plattform, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, voll verantwortlich.
5. Sperrung von Zugängen
5.1. Der Zugang des Mediennutzers zum PBS Portal kann insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen nach freiem Ermessen von PBS vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Mediennutzer gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat, oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse von PBS an der Sperrung (insbesondere wiederholter Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, Missbräuchliche Nutzung des PBS Portals) vorliegt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Mediennutzers berücksichtigt. Im Falle des wiederholten Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich PBS das Recht vor, den Zugang zur Mediendaten-Plattform dauerhaft zu sperren.
5.2 Wird der Medienanschluss über einen längeren Zeitraum nicht genutzt (> 1 Jahr) behält sich die PBS Network vor, diesen zu deaktivieren und zu löschen.
5.3. Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung wird die Zugangsberechtigung gesperrt und der Mediennutzer wird hierüber per E-Mail benachrichtigt.
5.4. Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird nach Ablauf der Sperrzeit oder dem endgültigem Wegfall des Sperrgrundes die Zugangsberechtigung reaktiviert und der Mediennutzer wird hierüber per E-Mail benachrichtigt. Dauerhaft gesperrte Zugänge können nicht wiederhergestellt werden und der dauerhaft gesperrte Mediennutzer ist von der Teilnahme auf der Mediendaten-Plattform dauerhaft ausgeschlossen. Eine erneute Anmeldung ist nicht möglich.
6. Beendigung der Nutzung
6.1. Der Mediennutzer kann seinen Zugang zur Mediendaten-Plattform mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.2. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsverhältnis und der Mediennutzer darf seinen Zugang zur Mediendaten-Plattform nicht mehr nutzen. Der Zugang wird zum Beendigungszeitpunkt gesperrt.
6.3. PBS ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen, sämtliche im Rahmen des Nutzungsverhältnisses entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen. Für personenbezogene Daten gelten vorrangig die Regelungen zum Datenschutz, die auch eine kürzere Frist zur Löschung vorsehen können.
7. Nutzungsrechte
7.1. Alle Rechte (bspw. Marken-, Urheber- oder Designrechte) an den Mediendaten in PBSeasy® / enchase verbleiben bei dem jeweiligen Rechteinhaber (Lieferanten). Mit Einstellen der Mediendaten durch die Lieferanten in PBSeasy® / enchase, gestatten diese PBS den Mediennutzern die Mediendaten bereitzustellen und dass diese die Mediendaten im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen nutzen.
7.2. Sofern nicht von den Lieferanten ausdrücklich abweichend geregelt erhält der Mediennutzer für seine eigenen Zwecke ein einfaches (nicht exklusives) Nutzungsrecht an den Mediendaten, das wie folgt beschränkt ist:
7.2.1. Die Mediendaten dürfen von den Mediennutzern ausschließlich zur Förderung des Verkaufs der jeweiligen Produkte der Lieferanten genutzt werden.
7.2.2. Die Nutzung der Mediendaten ist auf die Verwendung im eigenen Warenwirtschaftssystem des Mediennutzers, im eigenen WebShop sowie zum Druck von verkaufsunterstützenden Unterlagen (bspw. Flyer und Kataloge) für die eigenen Endabnehmer sowie die Endabnehmer angeschlossener Fachhändler des Mediennutzers, beschränkt.
7.2.3. Sofern nicht für einen der vorgenannten Zwecke erforderlich, ist es dem Mediennutzer untersagt, die Mediendaten entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben oder zu vervielfältigen. Die Mediendaten dürfen nicht abgeändert oder mit anderen Inhalten vermischt werden. Zulässig ist die Weitergabe und Vervielfältigung der Mediendaten an bzw. durch Werbeagenturen oder sonstige Dienstleister zur Erstellung des Webshops oder der verkaufsunterstützenden Unterlagen. Sofern es sich bei den Mediendaten um Bilder, Grafiken oder Logos handelt, so ist der Mediendatennutzer oder sein von Ihm gemäß diesem Punkt beauftragter Dritter berechtigt, die Mediendaten inhaltswahrend zu vergrößern, freizustellen oder zusammenzustellen.
7.2.4. Die Mediendaten dürfen nicht zur Förderung des Verkaufs von Produkten verwendet werden, die nicht vom entsprechenden Lieferanten stammen.
7.2.5. Die Mediendaten dürfen vom Mediennutzer nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferanten auf Vergleichs- und Auktionsportalen im Internet verwendet werden. Die Zustimmung des Lieferanten kann durch PBS im Auftrag des Lieferanten erteilt werden.
7.2.6. Sofern es sich bei den bereitgestellten Mediendaten um Bilder handelt, auf denen Personen abgebildet sind, ist die Nutzung auf die vorgenannten Nutzungszwecke beschränkt. Die Nutzung endet sofern die abgebildete Person die Nutzung gegenüber dem Lieferanten, PBS oder dem Mediennutzer für die Zukunft widerruft. Der Mediennutzer verpflichtet sich in diesem Fall, das Bildmaterial nicht weiterzuverwenden.
7.2.7 Sofern für die bereitgestellten Mediendaten ein Ablaufdatum mitgeliefert wird, ist die Nutzung der betroffenen Mediendaten für die Erstellung neuer Kataloge und Prospekte oder in Webshops nach dem Ablaufdatum nicht zulässig. Der Mediennutzer verpflichtet sich in diesem Fall, die jeweiligen Mediendaten nicht weiterzuverwenden. Die Verbreitung der Mediendaten in zum Ablaufdatum bereits gedruckten Printprodukten ist jedoch auch nach dem Ablaufdatum weiter zulässig.
7.3. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses beschränkt. Der jeweilige Rechteinhaber oder PBS im Auftrag des Rechteinhabers ist jedoch dazu berechtigt die Nutzung vorzeitig zu beenden und zu untersagen, wenn der Mediennutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt oder die bereitgestellten Mediendaten von dem jeweiligen Rechteinhaber zurückgezogen werden oder aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter oder sonstigen Gründen entfernt werden müssen.
7.4. Der Mediennutzer verpflichtet sich für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsbedingungen an PBS eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € zu zahlen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens hiervon unberührt bleibt.
7.5 Sofern der Mediennutzer eine Werbeagentur ist, so ist der Mediennutzer berechtigt, die Mediendaten gemäß dieser Nutzungsbedingungen für Ihre Kunden zu verwenden. Die Kunden der Werbeagentur sind an die Beschränkungen dieser Nutzungsbedingungen (insbesondere Ziffer 7) zu binden. Eine weitergehende oder abweichende Nutzung der Mediendaten durch den Kunden der Werbeagentur ist unzulässig.
8. Vergütung
Es gilt die aktuelle PBSeasy® / enchase Preisinformation.
9 Verantwortung, Haftung
9.1. Für die Mediendaten sowie den Inhalt der gespeicherten Produktinformationen und Katalogdaten sind die jeweiligen Lieferanten verantwortlich. PBS führt eine Qualitätssicherung der Daten sowie eine Premium Bewertung durch. Es erfolgt jedoch keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit. PBS übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Produktinformationen und Mediendaten. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Produktinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck.
9.2. PBS haftet im Rahmen dieses Vertrags nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
9.2.1. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet PBS unbeschränkt.
9.2.2. Für Schäden aus der Nichteinhaltung etwaiger schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang des Vermögensinteresses des Nutzers, das von dem Zweck der Garantie gedeckt und PBS bei ihrer Abgabe erkennbar war.
9.2.3. In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2.4. In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet PBS nicht. Im Übrigen ist die Haftung von PBS für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden).
9.2.5. Die Parteien vereinbaren, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung max. EUR 1.000,00 beträgt.
9.2.6. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung. Gesetzlich vorgesehene Haftungsbeschränkungen (z.B. gem. § 44a TKG), die zu Gunsten von PBS von vorstehenden Haftungsregelungen abweichen, bleiben unberührt.
9.2.7. Eine weitergehende Haftung von PBS besteht nicht. Für mietvertragliche Leistungen von PBS wird insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen.
9.3. Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von PBS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von PBS, insbesondere von Mitarbeitern.
9.4. Bei schwerwiegenden Datenfehlern wird der Lieferant von PBS aufgefordert werden innerhalb einer angemessenen Frist diese Fehler zu beseitigen. Diese Frist liegt im Regelfall bei 6 Arbeitstagen.
10. Änderung dieser Nutzungsbedingungen
10.1. PBS behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Nutzer mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis gesetzt. Sofern der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme von PBSeasy® / enchase auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart.
10.2. Im Falle eines Widerspruchs wird das Nutzungsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. PBS behält sich das Recht vor, im Falle eines Widerspruchs das Nutzungsverhältnis gemäß Ziffer 6 zu beenden. In der Änderungsmitteilung wird der Nutzer auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hingewiesen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Ausführliche Informationen über PBS als Betreiberin von PBSeasy® / enchase erhalten Sie hier. https://www.pbsnetwork.eu/impressum/
11.2. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.
11.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
11.4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von PBS. PBS ist jedoch auch berechtigt, wahlweise am Geschäftssitz des Nutzers zu klagen.